Mitgliedsvereinbarung
Mitgliedsvereinbarung der Interessengemeinschaft Niedersächsischer Bäder (IGNB)
1. Grundverständnis
Die Interessengemeinschaft Niedersächsischer Bäder (IGNB) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Betreibern von Schwimmbädern in Niedersachsen.
Sie ist kein Verein und besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit.
Die IGNB tritt nach außen unter dem Namen
„Interessengemeinschaft Niedersächsischer Bäder (IGNB)“ auf.
2. Ziel der Gemeinschaft
Ziel der IGNB ist die Bündelung der fachlichen Expertise von Badbetreibern sowie die gemeinsame Vertretung ihrer Interessen gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit auf Landesebene.
3. Mitgliedschaft
Mitglied können werden:
- kommunale Schwimmbäder in Niedersachsen
- Schwimmbäder des Landes Niedersachsen
Über die Aufnahme von privaten Schwimmbädern sowie externen Partnern (z. B. Förderern) entscheidet die Steuerungsrunde mit einfacher Mehrheit.
Die Mitgliedschaft ist:
- freiwillig
- kostenfrei
- jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufbar
4. Ansprechpartner
Jedes Mitglied benennt eine verantwortliche Ansprechperson.
Die Ansprechperson ist zentrale Kontaktstelle für die IGNB und stellt die Kommunikation sowie die Erreichbarkeit sicher.
Änderungen sind der IGNB zeitnah mitzuteilen.
5. Grundsätze der Zusammenarbeit
Die Mitglieder verpflichten sich zu einem fairen, offenen und respektvollen Umgang miteinander.
Die Zusammenarbeit erfolgt:
- transparent
- kooperativ
- im gemeinsamen Interesse der Bäderlandschaft in Niedersachsen
6. Organisation und Steuerung
Die IGNB wird durch eine Steuerungsrunde geleitet.
- Die Steuerungsrunde besteht aus 6 Personen
- Die Wahl erfolgt alle zwei Jahre
- Kandidaten werden aus den Reihen der Mitglieder vorgeschlagen
Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder der IGNB.
Externe sowie Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt.
Die Wahl erfolgt im Rahmen einer virtuellen oder präsenten Mitgliederversammlung und bedarf einer 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Die Steuerungsrunde wählt aus ihren Reihen:
- einen Sprecher
- einen stellvertretenden Sprecher
Nur der Sprecher und der stellvertretende Sprecher sind berechtigt, die IGNB nach außen zu vertreten.
7. Aufgaben der Steuerungsrunde
Die Steuerungsrunde ist insbesondere zuständig für:
- strategische und inhaltliche Weiterentwicklung der IGNB
- Aufnahme neuer Mitglieder
- Ausschluss von Mitgliedern bei groben Pflichtverletzungen
- Organisation von Treffen und Abstimmungen
8. Treffen und Abstimmungen
- Treffen können virtuell oder in Präsenz stattfinden
- Die IGNB trifft sich mindestens einmal jährlich
- Abstimmungen erfolgen offen
9. Öffentlichkeitsdarstellung
Die Mitglieder erklären sich damit einverstanden, dass der Name des Schwimmbades sowie das bereitgestellte Logo im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der IGNB verwendet werden.
Dies umfasst insbesondere die Darstellung:
- auf der Website
- in Präsentationen
- in Veröffentlichungen sowie in den Social-Media-Kanälen der IGNB
Die Veröffentlichung dient der Darstellung der Mitgliederstruktur und der Stärkung der gemeinsamen Interessenvertretung.
10. Ausschluss von Mitgliedern
Die Steuerungsrunde kann Mitglieder bei groben Pflichtverletzungen ausschließen.
Als grobe Pflichtverletzung gelten insbesondere:
- vereinsschädigendes Verhalten
- Verstöße gegen die Grundsätze der Zusammenarbeit
- missbräuchliche Nutzung der IGNB für eigene Zwecke
11. Unentgeltlichkeit
Die Mitarbeit in der IGNB erfolgt unentgeltlich.
Es bestehen keine finanziellen Ansprüche gegenüber der Gemeinschaft.
12. Haftung
Die IGNB übernimmt keine Haftung für Handlungen einzelner Mitglieder.
Jedes Mitglied handelt eigenverantwortlich.
13. Schlussbestimmungen
Mit der Anmeldung zur IGNB erkennen die Mitglieder diese Vereinbarung an.